Im Jahr 2015 trat das Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Seitdem haben alle pflegebedürftigen Menschen ab Pflegestufe 1 Anspruch auf Alltagsbegleitung als Ergänzung zur Pflege. So sollen Pflegebedürftige, Pflegende und Angehörige entlastet werden. Die Leistungen der Alltagsbegleiter werden über die Pflegekassen finanziert.
„Jedem Pflegebedürftigen, der zu Hause gepflegt wird, steht nach § 45b SGB XI der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich zur Verfügung.“
Oftmals übernimmt ein Angehöriger der zu pflegenden Person all die alltäglichen Dinge und fährt mit Oma oder Opa zum Einkaufen, obwohl eigentlich die Zeit zwischen Arbeit, Kindern und eigenem Haushalt so begrenzt ist. Als pflegende Angehörige hat man 1000 Dinge zu tun und dennoch begleiten Sie Ihren Vater/Ihre Mutter zum Arzt und sitzen im vollen Wartezimmer – schaffen Sie sich Entlastung im stressigen Alltag und buchen Sie unsere netten Alltagsbegleiter 🙂
Die Entlastungsleistungen stehen auch pflegenden Angehörigen zu. Dabei ist es egal, ob es eine Fahrt zu einem Termin oder zum Flughafen BER ist, weil Sie sich eine Auszeit gönnen!
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