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Alltagsbegleitung

nach §45 SGB XI

Wir sind annerkannt durch das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV) und bieten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne von § 45a SGB XI. 

 

Was bedeutet Alltagsbegleitung? 

 
Die Bedeutung der Alltagsbegleitung steckt schon im Begriff: Alltagsbegleiter begleiten Senioren in ihrem Alltag, und zwar bei all den kleinen Verrichtungen, die im Alter schwerfallen können – beim Einkaufen, im Haushalt und vor allem auch auf Wegen außer Haus. 
Viele Senioren fühlen sich nicht sicher darin, das Haus allein zu verlassen, oder sie benötigen Hilfe beim Gehen oder beim Überwinden von Stufen. Begleitdienste für Senioren im Alltag ermöglichen daher eine oft bereits verlorene Mobilität, welche ein Stück Freiheit und Lebensqualität zurückbringt.
 
Denkbar ist zum Beispiel:
 
  • eine Alltagsbegleitung zu Terminen (zum Beispiel zum Arztbesuch)
  • eine Behördenbegleitung für Senioren
  • gemeinsame Fahrten zu Veranstaltungen oder auch zum Friseur
  • Gemeinsames Einkaufen
  • Gemeinsame Ausflüge
  • u.v.m.
 
Alle Menschen egal welchen Alters sollten AKTIV & MOBIL bleiben!
 

Wer hat Anspruch auf Alltagsbegleitung? 

Im Jahr 2015 trat das Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Seitdem haben alle pflegebedürftigen Menschen ab Pflegestufe 1 Anspruch auf Alltagsbegleitung als Ergänzung zur Pflege. So sollen Pflegebedürftige, Pflegende und Angehörige entlastet werden. Die Leistungen der Alltagsbegleiter werden über die Pflegekassen finanziert.

„Jedem Pflegebedürftigen, der zu Hause gepflegt wird, steht nach § 45b SGB XI der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich zur Verfügung.“

Oftmals übernimmt ein Angehöriger der zu pflegenden Person all die alltäglichen Dinge und fährt mit Oma oder Opa zum Einkaufen, obwohl eigentlich die Zeit zwischen Arbeit, Kindern und eigenem Haushalt so begrenzt ist. Als pflegende Angehörige hat man 1000 Dinge zu tun und dennoch begleiten Sie Ihren Vater/Ihre Mutter zum Arzt und sitzen im vollen Wartezimmer – schaffen Sie sich Entlastung im stressigen Alltag und buchen Sie unsere netten Alltagsbegleiter 🙂

Die Entlastungsleistungen stehen auch pflegenden Angehörigen zu. Dabei ist es egal, ob es eine Fahrt zu einem Termin oder zum Flughafen BER ist, weil Sie sich eine Auszeit gönnen!